Empörung über ungleiche Behandlung von hetero- und homosexuellen Paaren
Stuttgart (fb) - Seit dem 1. August 2001 können gleichgeschlechtliche Paare eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Das wird in Stuttgart auch rege in Anspruch genommen. Allerdings zahlen homosexuelle Paare für die Eintragung mehr als heterosexuelle für die Trauung.
40 Euro beträgt die Grundgebühr bei der Anmeldung einer Eheschließung. Bei der Begründung einer Lebenspartnerschaft zwischen zwei Männern oder zwei Frauen sind es 89 Euro. „Die Gebühren für die Eheschließung sind bundesweit einheitlich“, erklärt Dorothea Koller, die Leiterin des Amts für Öffentliche Ordnung. „Die Gebühr für die Lebenspartnerschaft aber bestimmt jede Kommune selbst. Die wurde nach den entstehenden Kosten kalkuliert.“ Auch sonst gibt es Unterschiede: Während die Eheschließung beim Standesamt angemeldet wird, gehen homosexuelle Paare ins Bürgerbüro, das zum Amt für öffentliche Ordnung gehört. Dort werden die Formalitäten erledigt. Mit dem Standesamt wird dann ein Termin für die Zeremonie ausgemacht. Die Möglichkeit einer solchen Feier gab es anfangs nur in den Bezirksrathäusern Untertürkheim und Weilimdorf, am 1. April 2005 kamen das Standesamt Mitte, weitere Bezirksämter und auch Wunschorte wie die Wilhelma und der Fernsehturm dazu. Im Schnitt lassen jedes Jahr etwa 50 Paare eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eintragen. Bisher haben sich in Stuttgart 400 Paare verpartnern lassen. Anfangs waren es vor allem Männer, heute sind 40 Prozent Frauen. „Auch Wiederverpartnerungen hatten wir schon“, so Koller. Schließlich könne man eine Lebenspartnerschaft - ähnlich wie bei einer Scheidung - auch wieder austragen lassen.Dass für die Formalien das Amt für Öffentliche Ordnung zuständig ist, wird schon seit Jahren so gehandhabt. „Eheschließung und eingetragene Lebenspartnerschaft sind zwei verschiedene Dinge“, erklärt Koller. Doch nun erst wurde öffentlich bekannt, dass die Gebührensätze unterschiedlich sind - und das sorgt für Protest. Die Grünen fordern in einem Antrag, die Gebühr für die Lebenspartnerschaft mit sofortiger Wirkung auf 40 Euro anzupassen. „Dass Amt für öffentliche Ordnung und Standesamt unterschiedliche Sätze in Rechnung stellen, verdeutlicht einmal mehr, dass eingetragene Partnerschaften der Eheschließung angeglichen werden müssen“, sagen die Stadträte Andreas Winter und Werner Wölfle. Zudem solle das Standesamt künftig auch für die Lebenspartnerschaften zuständig sein. Auch die Schwusos - die Organisation der Lesben und Schwulen in der SPD - haben sich zu Wort gemeldet. „120 Pro zent m ehr Heiratsgebühren sind ein Skandal“, findet Schwuso-Sprecher Steffen Schaffner. Die Kommunalpolitik müsse die Weichen dafür stellen, „ein gesellschaftliches Klima von Akzeptanz und Gleichbehandlung zu schaffen“.
OB Wolfgang Schuster hat dem Amt für Öffentliche Ordnung bereits den Auftrag erteilt, zu prüfen, ob man die Gebühren angleichen kann. Zur Debatte steht auch, ob das Standesamt künftig für Ehen und Partnerschaften zuständig sein soll. Verwaltungstechnisch sei dafür zwar einiges zu klären, so Koller, grundsätzlich sei es aber möglich. „Das ist ein Prozess.“
Artikel vom 09.02.2009 © Eßlinger Zeitung