SPDqueer Baden-Württemberg

Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung

Innenminister Reinhold Gall legt Ministerrat Gesetzentwurf vor

Veröffentlicht am 05.07.2011 in Service

Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Gall: Eingetragene Lebenspartnerschaft künftig auf dem Standesamt begründen

Kabinett beschließt Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Öffentlichen Dienst

Gleichgeschlechtliche Paare sollen künftig die eingetragene Lebenspartnerschaft auf dem Standesamt begründen können. „Wir machen Schluss mit der Ungleichbehandlung bei der Begründung von Lebenspartnerschaft und Eheschließung; zuständig soll künftig auch für die Lebenspartnerschaft das Standesamt sein“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Reinhold Gall am Dienstag (5. Juli 2011) in Stuttgart.

Baden-Württemberg sei das einzige Bundesland, das die Zuständigkeit für die Begründung und Beurkundung von Lebenspartnerschaften nicht den Standesämtern übertragen habe, erklärte der Innenminister. Aufgrund einer Sonderregelung im Lebenspartnerschaftsgesetz seien in Baden-Württemberg bislang noch in den Landkreisen die Landratsämter und in den Stadtkreisen die Gemeinden als untere Verwaltungsbehörde für die Verpartnerung von gleichgeschlechtlichen Paaren zuständig. Gall: „Das soll anders werden: Entsprechend
der Koalitionsvereinbarung soll die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Eheschließung gleichgestellt werden.“ Die Verpartnerung gleichgeschlechtlicher Paare werde künftig auch in Baden-Württemberg auf dem Standesamt erfolgen.

Er habe deshalb dem Kabinett vorgeschlagen, das baden-württembergische Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes aufzuheben und damit den Standesämtern die Zuständigkeit für die Begründung von Lebenspartnerschaften zu übertragen, so Gall weiter. Diese Aufgabe sei bei den Standesbeamtinnen und Standesbeamten in den besten Händen, da die Vorprüfung bei Lebenspartnern mit der Prüfung der Ehefähigkeit nahezu identisch ist. Parallel dazu werde das Innenministerium eine Gebührenregelung für die Begründung von Lebenspartnerschaften treffen, die der Gebührenregelung für die Eheschließung entspricht.
„Nachdem der Ministerrat den Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben hat, werden Verbände und Organisationen zu dem Gesetzentwurf gehört. Anschließend wird das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingeleitet“, erklärte Gall. Er rechne damit, dass spätestens bis zum Jahresbeginn 2012 in Baden-Württemberg auch die Lebenspartner auf dem Standesamt „den Bund fürs Leben“ schließen können.

Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Öffentlichen Dienst Ministerpräsident Kretschmann informierte außerdem über einen Gesetzentwurf aus dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, der heute dem Kabinett mit dem Ziel vorgelegt worden sei, Beamtinnen und Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft in dienstrechtlichen Fragen künftig in vollem Umfang ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen gleichzustellen. Kretschmann: „Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, in den ersten 100 Tagen dafür zu sorgen, dass die Beamtinnen und Beamten unseres Landes nicht nur die gleichen Pflichten sondern auch im vollen Umfang die gleichen Rechte haben. Mit dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf zieht die neue Landesregierung endlich mit dem Bund und allen anderen Bundesländern gleich.“ Die Gleichstellung soll rückwirkend ab dem Inkrafttreten des Dienstrechtsreformgesetzes am 1. Januar 2011 erfolgen, darüber hinaus auf Antrag ab dem 1. Januar 2009. Die sich durch den Gesetzesentwurf ergebenden Änderungen umfassen den Besoldungs-, Versorgungs-, Reisekosten- und Beihilfebereich.
Eingetragene Lebenspartner hätten nunmehr Anspruch auf den so genannten Ehegattenzuschlag und seien in die Regelungen über die Hinterbliebenenversorgung und die Unfallfürsorge einbezogen, so der Ministerpräsident. Bei der Beihilfe könnten verpartnerte Beamte als Angehörige berücksichtigt werden. Als weiteres Beispiel sei die Berücksichtigung von eingetragenen Lebenspartnern, sowie deren Eltern als nahe Verwandte bei den Pflegezeiten zu nennen. „Mit diesem Gesetzesentwurf setzt die Landesregierung den ersten Teil des Ziels ,Gleiche Pflichten - gleiche Rechte‘ um. Baden Württemberg soll zukünftig ein Vorreiter für Offenheit und Vielfalt werden“, unterstrich der Regierungschef.

Facebook