Ab dem 1. November 2026 soll eine Änderung der baden-württembergischen Meldeverordnung vorsehen, dass frühere Vornamen und Geschlechtseinträge von Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz genutzt haben, automatisiert an die örtliche Polizei und das Landeskriminalamt übermittelt werden. Zudem sollen diese Angaben dauerhaft im Melderegister gespeichert werden. Das Queere Netzwerk Baden-Württemberg warnt vor Risiken für Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung sowie vor unfreiwilligem Outing.
Christian Gaus, Landesvorsitzender der SPDqueer Baden-Württemberg, erklärt: „Mit dieser Verordnung werden transmenschen unter Generalverdacht gestellt. Das Ministerium muss einlenken und nachbessern!"
Das Queere Netzwerk Baden-Württemberg hat dazu die öffentliche Petition „Kein Zwangsouting von trans*, nicht-binären und inter*Menschen!" beim Landtag eingereicht. Sie fordert, die vorgesehene Änderung zurückzunehmen oder zu überarbeiten.
Bitte unterstützt die Petition und zeichnet sie mit:
Petition des Queeren Netzwerks Baden-Württemberg mitzeichnen
