Bundespolitik
Ab dem 1. November 2026 soll eine Änderung der baden-württembergischen Meldeverordnung vorsehen, dass frühere Vornamen und Geschlechtseinträge von Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz genutzt haben, automatisiert an die örtliche Polizei und das Landeskriminalamt übermittelt werden. Zudem sollen diese Angaben dauerhaft im Melderegister gespeichert werden. Das Queere Netzwerk Baden-Württemberg warnt vor Risiken für Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung sowie vor unfreiwilligem Outing.
Christian Gaus, Landesvorsitzender der SPDqueer Baden-Württemberg, erklärt: „Mit dieser Verordnung werden transmenschen unter Generalverdacht gestellt. Das Ministerium muss einlenken und nachbessern!"
Das Queere Netzwerk Baden-Württemberg hat dazu die öffentliche Petition „Kein Zwangsouting von trans*, nicht-binären und inter*Menschen!" beim Landtag eingereicht. Sie fordert, die vorgesehene Änderung zurückzunehmen oder zu überarbeiten.
Bitte unterstützt die Petition und zeichnet sie mit:
Petition des Queeren Netzwerks Baden-Württemberg mitzeichnen
Am 1. August 2001 trat das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Damit konnten gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland erstmals eine rechtlich verbindliche Lebensgemeinschaft eingehen. Für lesbische und schwule Paare war dies ein historischer Schritt: Ihre Beziehungen erhielten erstmals einen rechtlichen Rahmen und damit wichtige Rechte, unter anderem im Aufenthaltsrecht für ausländische Partner*innen.
Dieser Fortschritt war kein Geschenk, sondern das Ergebnis jahrelanger politischer und gesellschaftlicher Auseinandersetzungen. Eine entscheidende Rolle spielte dabei die SPD. Das Lebenspartnerschaftsgesetz wurde von der rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebracht und im Bundestag mit der Mehrheit der damaligen Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Gegen den Widerstand von Union und FDP schuf die sozialdemokratisch geführte Bundesregierung damit erstmals ein eigenes Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Paare.
Bereits lange vor der Verabschiedung des Gesetzes hatten lesbische und schwule Bürgerinnen sowie ihre politischen Unterstützerinnen gleiche Rechte eingefordert. Die SPD trug dazu bei, diese Forderungen in konkrete Gesetzgebung zu übersetzen.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz war 2001 ein wichtiger Durchbruch. Es bedeutete jedoch noch nicht die vollständige Gleichstellung mit der Ehe. Die eingetragene Lebenspartnerschaft blieb zunächst in mehreren Bereichen rechtlich schlechtergestellt. Viele Verbesserungen mussten in den folgenden Jahren politisch und juristisch erkämpft werden.
Auch in Baden-Württemberg setzte sich die SPD dafür ein, dass gleichgeschlechtliche Paare ihre Lebenspartnerschaft in einem würdigen Rahmen auf dem Standesamt schließen konnten. Zugleich wurde die rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften im öffentlichen Recht vorangetrieben.
21.10.2026, 19:00 Uhr Landesvorstandssitzung
23.10.2026, 15:00 Uhr - 25.10.2026, 14:00 Uhr Bundesvernetzungstreffen „Queer im ländlichen Raum“
Bundesvernetzungstreffen „Queer im ländlichen Raum“ – Akademie Waldschlösschen
07.11.2026, 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Fachtag zum Grundsatzprogramm: Zusammen Vielfalt Verteidigen
https://spdqueer.spd.de/termine/fachtag-2026
08.11.2026 Bundesausschuss
Der Bundesausschuss (BA) ist eines der zentralen Gremien unserer Arbeitsgemeinschaft. Die Delegierten und der …
18.11.2026, 19:00 Uhr Landesvorstandssitzung