Bundespolitik
Am 1. August 2001 trat das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Damit konnten gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland erstmals eine rechtlich verbindliche Lebensgemeinschaft eingehen. Für lesbische und schwule Paare war dies ein historischer Schritt: Ihre Beziehungen erhielten erstmals einen rechtlichen Rahmen und damit wichtige Rechte, unter anderem im Aufenthaltsrecht für ausländische Partner*innen.
Dieser Fortschritt war kein Geschenk, sondern das Ergebnis jahrelanger politischer und gesellschaftlicher Auseinandersetzungen. Eine entscheidende Rolle spielte dabei die SPD. Das Lebenspartnerschaftsgesetz wurde von der rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebracht und im Bundestag mit der Mehrheit der damaligen Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Gegen den Widerstand von Union und FDP schuf die sozialdemokratisch geführte Bundesregierung damit erstmals ein eigenes Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Paare.
Bereits lange vor der Verabschiedung des Gesetzes hatten lesbische und schwule Bürgerinnen sowie ihre politischen Unterstützerinnen gleiche Rechte eingefordert. Die SPD trug dazu bei, diese Forderungen in konkrete Gesetzgebung zu übersetzen.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz war 2001 ein wichtiger Durchbruch. Es bedeutete jedoch noch nicht die vollständige Gleichstellung mit der Ehe. Die eingetragene Lebenspartnerschaft blieb zunächst in mehreren Bereichen rechtlich schlechtergestellt. Viele Verbesserungen mussten in den folgenden Jahren politisch und juristisch erkämpft werden.
Auch in Baden-Württemberg setzte sich die SPD dafür ein, dass gleichgeschlechtliche Paare ihre Lebenspartnerschaft in einem würdigen Rahmen auf dem Standesamt schließen konnten. Zugleich wurde die rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften im öffentlichen Recht vorangetrieben.
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