Die Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen (SCHWUSOS) in der SPD Baden-Württemberg fordert die rückwirkende Gleichstellung der Landesbeamtinnen und -beamten beim Familienzuschlag der Stufe 1 bis zum 03.12.2003.
Wir sind der Auffassung, dass dies gemäß europäischem Recht auf Basis der so genannten EU-Antidiskriminierungsrichtlinie (Richtlinie 2000/78/EG) zwingend geboten ist. Bestätigt sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung insbesondere durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache Römer (Urteil C-147/08 vom 10.05.2011).
06.06.2026 - 26.09.2026 CSDs
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